WOHN GENOSSENSCHAFT
Auf dieser Seite haben wir die Fragen & Antworten gesammelt, die sich bei der Entwicklung des Projekts gestellt haben.
Die Antworten können als erste Orientierung dienen. Die interessierte Community wird aber auch persönlich zu Informationsveranstaltungen eingeladen um sich über offenen Fragen, Ideen, Anregungen und Gedanken miteinander austauschen zu können.
Zur Beantwortung Deiner Fragen kannst du gerne diesen Chatbot verwenden oder weiter nach unten scrollen und dort vordefinierte Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen finden.
Wem gehört die Wohnung? Wie ist das Eigentum geregelt? Eigentümer ist die Genossenschaft, welche auch entsprechend im Grundbuch eingetragen ist. Damit sind die Genossenschaftsmitglieder (indirekt) auch die Eigentümer der Wohnanlage. Theoretisch könnten alle Genossenschaftsmitglieder zusammen die Auflösung der Genossenschaft durch Verkauf der Wohnanlage entscheiden, falls die Statuten das zulassen.
Kann ich die Wohnung jederzeit verkaufen? Mit dem Genossenschaftsanteil und dem Mietvertrag ist das Verhältnis zwischen Genossenschaftsmitglied, Mieter und Genossenschaft geregelt. Der Verkauf der Genossenschaftsanteile ist klar in den Statuten geregelt unter Berücksichtigung der Interessen der Genossenschaft und der anderen Genossenschaftsmitglieder.
Muss ich die Wohnung selbst bewohnen? Mieter und Genossenschaftsmitglied müssen nicht zwingend die gleicher Person sein. Ist aber wünschenswert. Idee ist, dass die Mitglieder grundsätzlich selbst die Wohnungen bewohnen.
Sind die Genossenschaftsmitglieder selbst auch im Grundbuch eingetragen? Die Genossenschaftsmitglieder sind nicht direkt im Grundbuch eingetragen.
Kann ich die Wohnung “untervermieten”? Mit dem Genossenschaftsanteil und dem Mietvertrag ist das Verhältnis zwischen Genossenschaftsmitglied, Mieter und Genossenschaft geregelt. Die Möglickeit einer Untervermietung ist im Mietvertrag und in den Statuten geregelt unter Berücksichtigung der Interessen der Genossenschaft und der anderen Genossenschaftsmitglieder. Eine Untervermietung an Familienmitglieder bis 6 Monate ist rechtlich definiert und alle anderen Unter-Mietverhhältnisse bedürfen der Zustimmung der anderen Genossenschaftsmitglieder.
Wie hoch werden die Betriebskosten sein? Die Betriebskosten bewegen sich in einem der Lage, Ausstattung und Grösse der Wohnung vergleichbaren Mietwohnung. Eigenleistungen der Genossenschaftsmitglieder wirken sich positiv auf eine Senkung der Betriebskosten aus.
Wie werden die Betriebskosten aufgeteilt? Die Betriebskosten werden je nach Kostenart entweder nach Wohnfläche aufgeteilt. Bei Wohnanlagen mit einer PV-Anlage erfolgt die Stromverrechnung “intern”.
Warum ist es ein Vorteil das Gebäude als Genossenschaft zu errichten und zu betreiben und nicht z.B. als Verein? Genossenschaften müssen sich einem Revisionsverband anschliessen und diese Verband prüft die Sorgfältigkeit der Genossenschaft. Damit soll für alle Genossenschaftsmitglieder und Stakeholder die notwendige Transparenz und Sicherheit hergestellt werden können. Genossenschaft bekommt üblicherweise bessere Finanzierungskonditionen als ein Verein. Im Verein ist der Umgang mit Eigentum schwieriger zu regeln, vor allem im Falle einer möglichen Auflösung.
Was passiert, wenn ich sterbe mit der Erbschaft der Genossenschaftsanteile und dem Mietvertrag? Die Bedingungen für die Vererbung der Genossenschaftsanteile ist in den Statuten geregelt, dass nur an eine einzelne Person übertragen werden kann.
Wie werden Investitionsentscheidungen in der Gemeinschaft getroffen? Wichtige Investitionsentscheidungen werden an der Generalversammlung der Genossenschaftsmitglieder beschlossen. Bei Dringlichkeit kann auch eine aussergewöhnliche Generalversammlung erfolgen.
Was passiert nach der Rückzahlung des Darlehens? Damit sinken die monatlichen Belastungen für die Genossenschaft und entsprechend kann weiteres Eigenkapital für Investitionen aufgebaut werden. Die Genossenschaftsmitglieder können auch eine Anpassung der monatlichen Kosten für alle Genossenschaftsmitglieder beschliessen. Damit sinken die Wohnungskosten.
Was passiert, wenn ein Genossenschaftsmitglied seinen monatliche Miete nicht mehr leisten kann? Dafür verfügt die Genossenschaft über eine “Reserve”, welche von allen Genossenschaftsmitgliedern mit plus 2% vom Genossenschaftsanteil gefüllt wurde. Auf diesen “Reservetopf” darf die Genossenschaft zurückgreifen, sollte es bei den monatlichen Zahlungen zu Schwierigkeiten kommen. Entsprechend sind alle Genossenschaftsmitglieder sofort über so einen Zugriff auf den Topf zu informieren. Für den Zugriff auf den Reservetopf braucht es verschiedene Voraussetzungen die in den Statuten geregelt sind, z.B. muss mit dem Genossenschaftsmitglied, welches den monatliche Miete nicht leisten kann, schriftlich vereinbart werden, wie dieser Rückstand wieder aufgeholt werden kann. Kann die Vereinbarung nicht erfüllt werden, kann die Genossenschaft zum Eigenschutz geeignete Massnahmen treffen, z.B. neue “Vermietung” der Wohnung. Die Nichterfüllung der Vereinbarung führt auch automatisch zur Ausscheidung als Genossenschaftsmitglied. Die dadurch frei werdenden Anteil können auf Beschluss der Genossenschaftsmitglieder sofort angeboten und weiter verkauft werden. Die Genossenschaft hat die Möglichkeit die Genossenschaftsanteile mit dem offenen Mietaufwand gegenzurechnen.
Wie werden Konflikte in der Hausgemeinschaft geregelt? In der Satzung ist geregelt, dass in Konfliktfällen zuerst eine Mediation, welche direkt von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen bezahlt wird, stattfinden soll. Kann via Mediation keine Regelung gefunden werden, steht der Rechtsweg offen. Die Allmenda als Modellgeber kann auch für die Schlichtung beigezogen werden.
Ist die Anzahl der Personen pro Wohnung definiert (Untergrenze bzw. Obergrenze)? Es bewegt sich im ortsüblichen Bereich. Falls es ein Thema für die Genossenschaftsmitglieder ist, kann die Generalversammlung eine Regelung dazu erlassen.
Kann ich den Genossenschaftsanteil einfach wieder verkaufen? Der Verkauf der Genossenschaftsanteile ist in den Statuten genau geregelt und berücksichtigt die Interessen der Genossenschaft und der anderen Genossenschaftsmitglieder und Zustimmung des Vorstandes.
Was passiert, wenn es zu Verzögerungen im Bau der Wohnanlage kommt und die aktuelle Wohnung bereits gekündigt wurde? Verzögerungen im Bau kann verschiedene Ursachen haben. Grundsätzlich tragen alle Genossenschaftsmitglieder die Kosten bei einer Bauverzögerung selbst.
Welche Rolle spielt die Staatsbürgerschaft, Migrationshintergrund und Alter bei der “Zusammensetzung” der Wohngemeinschaft? Genossenschaftsmitglieder müssen die Förderkriterien für die Wohnbauförderung erfüllen. Eventuell gibt es noch weitere Förderkriterien die eine Rolle spielen.
Ist die monatliche Belastung im Vergleich zu einem Wohnbaukredit günstiger? Ein grosser Vorteil des WG Modells ist die deutlich geringere monatliche Belastung und die höhere Flexibilität im Vergleich zum Wohnbaukredit und den aktuell gültigen Richtlinien dafür, sowie die geringere Eigenmittelquote.
Was sind generell die Voraussetzungen um Genossenschaftsmitglied werden zu können? Die Voraussetzungen sind in den Statuten genau geregelt. Dazu gehören die Erfüllung verschiedener Förder-Richtlinien. Darüber hinaus braucht es die Zustimmung des Vorstands.
Gibt es auch die Möglichkeit von Anfang an mehr Geld zu investieren? Was wäre der mögliche Nutzen daraus? Dabei ist die Rolle des “gewöhnlichen Genossenschaftsmitglieds” von der Rolle eines “Darlehensgebers” zu unterscheiden. Als Darlehensgeber könnte man von der Verzinsung eines “nachrangigen Darlehens” profitieren.
Wer haftet für die Finanzierung bzw. wie ist die Finanzierung sichergestellt? Die Haftungsbedingungen sind abhängig von der Finanzierungspartnern. Bei Banken als Finanzierungspartner kann von einer grundbücherlichen Sicherstellung ausgegangen werden.
Was ist der Unterschied zu einer “normalen” Mietwohnung? Der Eigentümer der Mietwohnung ist entweder eine Privat-Person oder eine juristische Person. Die Handlungen der Eigentümer orientieren sich nicht an gemeinsam definierte Statuten. Dadurch ist nicht sichergestellt, dass die Interessen der Mieter an erster Stelle stehen. Bei einer Genossenschaft ist der Zweck der Genossenschaft klar definiert und daran orientiert sich die Genossenschaft, d.h. es ist dadurch sichergestellt, dass alle Handlungen sich am Interesse der Genossenschaft und der Genossenschaftsmitglieder orientieren. Die Genossenschaftsmitglieder können über die Generalversammlung Einfluss auf die Genossenschaft nehmen.
Was sind die Bedingungen für die Finanzierung? Die Bedingungen für die Finanzierung hängen in erster Linie von den Finanzierungspartnern ab. Das Modell bietet aber eine grossen Mehrwert durch eine höhere Flexibilität bei den Finanzierungskriterien im Vergleich zum klassischen Wohnbaukredit für Privatpersonen, insbesondere der notwendigen Eigenmittelquote.
Was passiert, wenn ein Genossenschaftsmitglied mit der Rückzahlung in Rückstand gerät? Bei Rückständen wird sofort das Gespräch mit dem Genossenschaftsmitglied aufgenommen und geprüft ob die Voraussetzungen geschaffen werden können um auf den “Reservetopf” zurückgreifen zu können. Hafte ich als Genossenschaftsmitglied auch für die Schulden der anderen Genossenschaftsmitglieder? Wie ist generell meine Haftung als Genossenschaftsmitglied geregelt? Grundsätzlich besteht über den gemeinsame “Reservetopf” eine indirekt gemeinsame “Haftung”. In den Statuten ist eine begrenzte Nachschusspflicht in der Höhe des Anteils geregelt, d.h. man haftet als Genossenschaftsmitglied maximal mit dem eigenen Genossenschaftsanteil plus Nachschusspflicht für die Genossenschaft und deren Mitglieder.
Wie stellt die Genossenschaft zu Beginn und während der "Miete" die Bonität der anderen Genossenschaftsmitgliedern sicher? Für den einmaligen Kauf der Genossenschaftsanteile muss die entsprechende Liquidität in Form eines Konto- oder Depotauszugs belegt werden können. Jedes Genossenschaftsmitglied muss in Form einer Haushaltsrechnung darstellen können, dass die monatlichen Kosten getragen werden können. Dabei sind auch verschiedene Szenarien, z.B. Ausfall eines Gehalts wegen Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Pflege etc. berücksichtigt. Diese Prüfung kann auch eine 3. Partei ausgelagert werden, z.B. Finanzierungspartner.
Wurde für die Rückzahlung Geld aus dem “Kautionstopf” verwendet, wer sorgt dafür, dass dieses Kapital wieder “aufgefüllt” wird? Wie sieht die Regelung aus? Ein Massnahmenplan bzw. eine Vereinbarung zum aufholen eines Rückstands ist die Voraussetzung um überhaupt auf den Reservetopf zurückgreifen zu können. Die Konsequenzen der Nichterfüllung dieser Vereinbarung sind klar geregelt und damit ist ein Schutz der Interessen der Genossenschaft und der anderen Genossenschaftsmitgliedern sichergestellt.